Hinweisgeberschutzgesetz
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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Seit dem 02.07.2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz sollen Personen unterstützt und geschützt werden, die sich für die Anprangerung und Offenlegung von Missständen in Unternehmen und Behörden stark machen.
Durch die Einrichtung von internen und externen Meldestellen, verstärktem Datenschutz und einer peniblen Dokumentationspflicht der Meldung, sollte ein umfassender Schutz dieser Persönlichkeiten möglich sein.
Einzelheiten werden in unserem folgenden Blogbeitrag von Florian Wonneberger näher erläutert: